Die wichtigsten Begriffe rund um Immobilien erklärt
Ein Dokument, das bei der Übergabe einer Immobilie erstellt wird und den Zustand der Immobilie sowie eventuelle Mängel festhält.
Ein Gebäude, das vor 1945 errichtet wurde und oft durch hohe Decken und besondere architektonische Details besticht.
Eine detaillierte Auflistung aller Bauleistungen und Materialien, die bei der Errichtung einer Immobilie verwendet werden.
Der durchschnittliche Wert von Grundstücken in einer bestimmten Lage, der von den Gutachterausschüssen festgelegt wird.
Auch Maklerprovision genannt, die Vergütung des Immobilienmaklers für die Vermittlung einer Immobilie.
Gesetzliche Schutzvorschriften für Gebäude, die aufgrund ihrer historischen oder architektonischen Bedeutung erhalten werden sollen.
Ein Kredit, der zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen wird.
Ein Dokument, das die Energieeffizienz einer Immobilie bewertet und potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden muss.
Ein vertragliches Recht, ein Grundstück gegen Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses zu nutzen.
Eine amtliche Karte, die die Grenzen und Lage von Grundstücken darstellt.
Die Bereitstellung von Kapital zur Anschaffung oder Renovierung einer Immobilie, oft in Form eines Darlehens.
Ein öffentliches Register, das alle Grundstücke und deren Eigentumsverhältnisse sowie Belastungen dokumentiert.
Eine Sicherungshypothek, die zur Absicherung von Darlehen dient und im Grundbuch eingetragen wird.
Ein Pfandrecht an einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung, meistens eines Darlehens.
Maßnahmen, die notwendig sind, um den ordnungsgemäßen Zustand einer Immobilie zu bewahren.
Die Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie durch einen Sachverständigen oder Makler.
Eine Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft innerhalb eines Jahres.
Ein schriftlicher Vertrag, der den Kauf einer Immobilie regelt und notariell beurkundet werden muss.
Eine Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters, also des amtlichen Verzeichnisses aller Grundstücke, zuständig ist.
Eine Erklärung des Gläubigers, dass eine im Grundbuch eingetragene Belastung gelöscht werden kann.
Ein Vertrag, der einem Makler das alleinige Recht einräumt, eine Immobilie zu vermarkten.
Die regelmäßige Zahlung für die Nutzung einer Immobilie oder eines Teils davon.
Ein Jurist, der für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, insbesondere Immobilienkäufen, zuständig ist.
Eine detaillierte Beschreibung der Merkmale und Eigenschaften einer Immobilie.
Die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsdienste erhält.
Der Preis pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche einer Immobilie.
Der Ertrag, den eine Immobilie im Verhältnis zu den Investitionskosten abwirft.
Der noch offene Betrag eines Darlehens nach Tilgung eines Teils der Schuld.
Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes, das in einem Mehrfamilienhaus im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum steht.
Eine Steuer, die bei der Veräußerung von Immobilien innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Erwerb fällig wird.
Die Rückzahlung eines Darlehens.
Eine notarielle Urkunde, die das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum in einer Wohnanlage definiert.
Kosten, die von einem Vermieter auf die Mieter umgelegt werden können, wie z.B. Betriebskosten.
Der Wert einer Immobilie, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre.
Das Recht, eine Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, wie sie einem Dritten angeboten wurden.
Die Fläche einer Wohnung, die zu Wohnzwecken genutzt wird, inklusive Balkonen und Terrassen, aber exklusive Kellerräumen und Garagen.
Ein Faktor, der die Jahresmieteinnahmen in Relation zum Kaufpreis einer Immobilie setzt.
Der Ertrag einer Immobilie als prozentuales Verhältnis von jährlichen Einnahmen zum Kaufpreis.
Der gerichtliche Verkauf einer Immobilie, um Forderungen des Gläubigers zu befriedigen.
Der Zeitraum, in dem der Zinssatz eines Darlehens festgeschrieben ist.